Die allgemeinen Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen, die bei der verbindlichen Buchung von Ihnen schriftlich oder per Mail anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Mieter der Ferienwohnung, dem Wohnungseigentümer (Vermieter) und dem Vermietungsbüro Bruns als Vermittler (in den nachstehenden Vertragsbedingungen immer kurz "Vermittler" genannt). Mit dem senden der persönlichen Daten für die Kurbeiträge werden die genannten Vertragsbedingungen akzeptiert.

Zahlungen

Einige Tage oder Wochen vor Ihrer Anreise erhalten Sie eine Rechnung und können sich Überlegen , ob Sie vor ab überweisen möchten oder bei der Anreise in bar bezahlen möchten. Eine Anzahlung wird nicht fällig.

Stornierungsbedingungen für unsere Ferienwohnungen

Diese Reservierungsanfrage ist vollkommen unverbindlich und führt zu keinerlei Kosten oder Verpflichtungen.

Die Reservierungsanfrage zeigt nur das Interesse an einer Ferienwohnung und dient nur der Kontaktaufnahme.
Erst nachdem wir mit Ihnen telefoniert oder weiteren Mailkontakt hatten und wir uns einig geworden sind senden wir Ihnen eine Buchungsbestätigung. Erst nach erhalt dieser Buchungsbestätigung gelten die folgenden Bedingungen:
Die Reservierungsbedingungen sind anwendbar auf die meisten Ferienwohnungen und entsprechen der gültigen Rechtsprechung. In diesen Bedingungen finden Sie die Summen die Sie zahlen müssen / oder rückerstattet werden, abhängig vom Annullierungsdatum
• Bei Annullierung mehr als 3 Monate vor Ankunftsdatum: 15% der Miete;
• Bei Annullierung innerhalb von drei bis zwei Monaten vor Ankunftsdatum: 50% der Miete
• Bei Annullierung innerhalb von 2 bis 1 Monat vor Ankunftsdatum: 75% der Miete
• Bei Annullierung innerhalb von 1 Monat vor Ankunftsdatum: 90% der Miete
• Bei Annullierung kurz vor Anreise: 100% der Miete

Wenn Sie eine Rücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben und Sie die Reservierung rechtsgültig annullieren, können Sie die Versicherungsgesellschaft für die Kosten aufkommen lassen.

Die Stornierung soll in jedem Falle schriftlich erfolgen. Wir empfehlen in Ihrem Interesse den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

Verlust von Wohnungsschlüsseln

Die Ferienwohnanlagen haben zentrale Schließanlagen. Verlieren Sie oder eine Begleitperson einen Schlüssel, dann haben Sie die Kosten für einen Ersatzschlüssel zu tragen.

Der Verlust eines Schlüssels ist sofort anzuzeigen.

Der Vermittler und der Ferienwohnungseigentümer sind berechtigt, die Kosten für ein zu dieser Schließanlage passendes neues Schloss einschließlich Schlüssel und Einbaukosten zu verlangen.

Haftung

Weder der Vermittler noch der Eigentümer der Wohnung übernehmen eine Haftung

  • bei Verlust und Diebstahl von Gegenständen sowie Sachbeschädigungen an Gegenständen, die vom Mieter eingebracht wurden bei Diebstahl und Sachbeschädigung von bzw. an Kraftfahrzeugen, Krafträdern, Fahrrädern u. ä. des Mieters, auch wenn diese auf dem vorgesehenen Parkplatz abgestellt sind.
  • Die Haftung des Vermittlers oder des Eigentümers der Wohnung bleibt bestehen, sofern Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder Eigentümers der Wohnung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers oder Eigentümers der Wohnung beruhen.

Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermittler zulässig.

Sauna- und Schwimmbadnutzung

Generell steht unseren Gästen in der Residenz Meeresbrandung die Sauna- und Schwimmbadnutzung, innerhalb der Öffnungszeiten, kostenlos zur Verfügung.

Ausgenommen sind Wartungszeiten und Reparaturzeiten.

Wartungsarbeiten finden planmäßig im November - Dezember für drei bis vier Wochen statt.

Der genaue Termin für die Wartungszeit wird bei der Eigentümerversammlung im März festgelegt.

Den Termin können Sie bei uns erfragen.

Schäden im Schwimmbad oder Schäden an der Filteranlagen könne zu unvorhersehbaren Schließungen führen. Der Hausmeister und die Hausverwaltung sind bemüht die Schäden schnellstmöglich abzustellen. Nach einer Störung muss das Wasser die Temperatur wieder erreichen und die Biologie der Filteranlage wieder anlaufen. Erst danach kann das Schwimmbad wieder zur Nutzung frei gegeben werden.

 


Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cuxhaven.