Schließen Sie gleich hier eine günstige Reiserücktrittsversicherung ab!

Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit der HanseMerkur Versicherung AG eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung an.  Wir erleben es immer wieder, dass leider aus gesundheitlichen oder schwerwiegenden privaten Gründen ein Urlaub abgesagt werden muss. Eine Reiserücktritts-kostenversicherung deckt viele Reiserücktrittsgründe ab. Die HanseMerkur Versicherung AG ist ein leistungsstarker Partner, der Ihnen einen umfangreichen Versicherungsschutz bieten kann. Wir empfehlen Ihnen deshalb, gleich die günstige Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung mit abzuschließen.

Die HanseMerkur Versicherungs Ag beschreibt auf Ihrer Homepage viele plausible Gründe, die zur Inanspruchnahme einer Reiserücktrittsversicherung führen können.

  1. Schwere Erkrankung der versicherten Person,
  2. Unerwartete Impfunverträglichkeit,
  3. Schwangerschaft der versicherten Person oder Risikoperson,
  4. Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignis oder Straftat einer dritten Person,
  5. Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber,
  6. Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35%),
  7. Arbeitsplatzwechsel, die Reise wurde vor der Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum,
  8. Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen in der Schule oder der Universität,
  9. Bruch von Prothesen oder unerwartete Lockerung von Implantaten,
  10. Schwere Erkrankung der versicherten Person,
  11. Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage,
  12. Unerwartete Ladung vor Gericht, wenn das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt,
  13. Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange im Voraus geplanten Urlaubs liegt,
  14. Ausfall einer Urlaubsvertretung eines Selbständigen, z. B. durch Krankheit
  15. Unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn eines Dauerkartenbesitzers,
  16. ...............und viele weitere Gründe.

Bewertungen der Stiftung Warentest für die Reiserücktritsversicherung der HanseMerkur Reiseversicherungs AG!


Hier sind typische Fragen der Versicherungsnehmer noch einmal ohne Gewähr aufgelistet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte vor Abschluß der Versicherung an die HanseMerkur!

Um welche Versicherungsart handelt es sich?

Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt.

 

Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?

Die Reise-Rücktrittsversicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt „Reise-Rücktrittsversicherung“.

 

Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?

Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

 

In welchen Fällen leistet die HanseMerkur Reiseversicherung nicht?

Generell wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz in den folgenden Sparten aus:

In der Reise-Rücktrittsversicherungund Urlaubsgarantie(Reiseabbruch-Versicherung):

Wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde.

 

Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss?

Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz!

 

Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt?

Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den „Obliegenheiten“ der Versicherungsbedingungen.

 

Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten?

Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust derkompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen („Obliegenheiten“ und „Obliegenheitsverletzungen“).

 

Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin.